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Ostseehotel Scandinavia

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotel- Aufnahmevertrag im Ostseehotel SCANDINAVIA

Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
3. Hunde sind willkommen, es wird aber dringend aus Gründen der Hygiene darum gebeten, diese während der Essenszeiten nicht mit in den Restaurantbereich zu bringen..

II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung und ggfs. weitere gebuchte Leistungen schriftlich zu bestätigen. (Reservierungsbestätigung)
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Dies entbindet den Dritten jedoch nicht von der Verpflichtung, z.b. bei Gruppenreisen alle Teilnehmer so zu kennzeichnen, dass eine individuelle Reservierungsbestätigung ausgestellt werden kann.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Für Gruppenreisen gilt, dass bei 20 Zahlenden ein Freiplatz zur Verfügung gestellt wird, dies gilt auch bei geteilter Unterbringung in unterschiedlichen Hotels, wenn 20 Zahlende in einem Haus untergebracht sind, ab 35 Zahlenden werden entsprechend 2 Freiplätze zur Verfügung gestellt.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Betten, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar, auch als Vorkasse bereits bei Anreise. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, auch in Höhe des Gesamtpreises, üblicherweise jedoch mindestens 10% vom Gesamtpreis. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden bzw. werden mit der Reservierungsbestätigung mitgeteilt und sind damit verbindlich. Für Gruppenreisen gilt, dass der Gesamtpreis spätestens 7 Tage vor Leistungsbeginn dem Hotelkonto gutgeschrieben sein muss. Das Hotel kann vom Zahlungseingang der Vorauszahlung bzw. des Gesamtpreises die Einbuchung abhängig machen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist bis 8 Wochen vor Leistungsbeginn nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels kostenlos möglich. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges begründetes gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4
. Dem Hotel steht es jedoch frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Stornierungsgebühren je nach Stornierungszeitpunkt zu zahlen:

- 56. bis 30. Tag vor Leistungsbeginn - 15% Stornierungspauschale

- 29. bis15. Tag vor Leistungsbeginn - 25% Stornierungspauschale

- 14. bis 07. Tag vor Leistungsbeginn  - 60% Stornierungspauschale

-    ab 06. Tag vor Leistungsbeginn - 75% Stornierungspauschale.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten ist Höhe entstanden ist.
5. Für Gruppenreisen gilt, dass für 10% der gemeldeten Teilnehmer eine kostenlose Stornierung jederzeit möglich ist, es sei denn, dass das Hotel seinerseits bei Dritten für vermittelte Fremdleistungen Stornierungsgebühren zahlen muss. In diesem Fall darf das Hotel diese Stornierungskosten ganz oder teilweise gegen Nachweis vom Kunden erstattet verlangen.

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum einerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
 höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
 Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
 das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
 ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Das Hotel haftet nicht für lediglich vermittelte Leistungen Dritter, die eigene Rechnung legen, z.B. Tickets ausstellen und nach eigenen AGB’n arbeiten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des durchschnittlichen Übernachtungsreises pro Person, jedoch höchstens € 3.500,—, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 500,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 500,- im Hotel- / Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Ziffer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII.Reiserücktritskostenversicherung

Das Hotel bietet dem Kunden als Service den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung mit der Buchungsbestätigung an. Nach Überweisung des Versicherungsbetrages sind je nach Bedingungen der Versicherungsgesellschaft folgende Stornierungsfälle abgesichert:: z.B. Tod, schwerer Unfall, plötzliche schwere Erkrankung, auch von Ehegatten, bzw. Verwandten ersten Grades, eigene Schwangerschaft, bei schweren Eigentumsschäden, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

erheblich beeinträchtigen bzw. deren Abwicklung keine Abwesenheit vom Wohnort zulassen etc. Ausschlaggebend sind die Bedingungen der Versicherungsgesellschaft.

Der Kunde hat dem Hotel unverzüglich den Eintritt des Stornierungsgrundes anzuzeigen und dafür die entsprechenden Nachweise, wie ärztliche Bestätigung, amtliche Stellungnahme etc. im Original vorzulegen. Unabhängig davon trägt der Kunde in jedem Stornierungsfall einen Eigenanteil von 10% der gebuchten Gesamtleistung.

IX.Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird

dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Elisabeth Großmann – Inhaberin

25.12.2005